Anfragen

Erbbaurecht Karl May Museum

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herrn Kollegen,

Es geht Schlag auf Schlag. In der letzten Stadtratssitzung hat der Stadtrat der Übernahme der
Bauherrschaft für das neue Empfangsgebäude des Karl-May-Museums zugestimmt. Auf die
entsprechenden Risiken haben wir als Fraktion Bürgerforum/Grüne/SPD ausdrücklich
hingewiesen.
Nun liegt der Entwurf des Erbbaurechtsvertrags vor, über den wir heute abstimmen sollen.
Mit dem Erbbaurechtsvertrag werden Fakten geschaffen, ohne dass die Voraussetzungen
des letzten Monat getroffenen Grundsatzbeschlusses vorliegen. Wir haben vor vier Wochen
beschlossen, dass Mehrkosten des Bauvorhabens im Innenverhältnis von der Karl-May-
Stiftung zu tragen sind. Eine entsprechende vertragliche Vereinbarung liegt bisher allerdings
nicht vor.
Weiter fehlt bisher jede vertragliche Vereinbarung, welche Rechte die Stadt als Bauherrin
hat und welche etwaigen Mitspracherechte die Stiftung haben will. Aus der CDU-Fraktion
kam in der letzten Sitzung die Forderung, dass die Fassade anders als in den Planungen
vorgesehen zu gestalten ist. Wer trägt hierfür die Kosten? Ohne eine derartige Regelung
kann der Stadtrat die Risiken der Übernahme der Bauherrschaft nicht einschätzen.
Nun zum Vertragsentwurf:
Es fehlt zunächst an einem Wertgutachten zum Grundstückswert. Der Grundstückswert wird
mit 475 TEUR angegeben unter Verweis auf den Gutachterausschuss per 01.01.2022. Warum
wurde nicht auf den 01.01.2023 abgestellt, als die Grundstückspreise bereits sanken?
Der Erbpachtszins von 6% des Grundstückswertes, etwa 28.500 Euro im Jahr, ist sehr hoch.
Die Stadt selbst verlangt bei ihren Erbpachtverträgen 3%, beispielsweise dem Evangelischen
Schulverein oder Kindertagesstätten.
Vor allen Dingen zahlt die Stadt den vollen Erbbauzins ab Vertragsunterzeichnung. Eine
etwaige Pachtzahlung durch das Karl-May-Museum erfolgt erst ab Fertigstellung und
Übergabe des Empfangsgebäudes. Mithin zahlen wir als Stadt jährlich 28.500 Euro an die
Stiftung ohne Gegenleistung, obwohl wir für die Stiftung die Kohlen aus dem Feuer holen.
Der Hinweis des Oberbürgermeisters, die Stiftung sei zum Erhalt und Mehrung ihres
Stiftungskapitals verpflichtet und könne daher auf Pachtzinsen nicht verzichten, verfängt
hier nicht. Durch die Übernahme der Bauherrschaft durch die Stadt sichert sich die Stiftung
die Chance auf den Neubau, der nach dem Heimfall ihr zu Gute kommt. Daneben wäre auch
ein symbolischer Euro bis zur Fertigstellung möglich.

Bei einer Bauzeit von mindestens zwei Jahren übersteigen die von der Stadt zu zahlenden
Erbbaurechtszinsen den Eigenanteil der Stiftung an der gesamten Baumaßnahme von 56.000
Euro.
Kein vernünftiger Kaufmann würde diesen Vertrag unter diesen Umständen mit diesem
Erbaurechtszins abschließen.
Dieser Vertragsentwurf wahrt eher das wirtschaftliche Interesse der Stiftung als der Stadt
und damit des Steuerzahlers. Wir werden der Vorlage nicht zustimmen.

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